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MEDIENSKANDAL – Die öffentliche Berichterstattung zu Chlordioxid

MEDIENSKANDAL

Die öffentliche Berichterstattung zu Chlordioxid


"Es ist uns eine Freude, Sie auf Ihrem Weg zur Erlangung von Fachwissen

und Kompetenz in Gesundheitsfragen zu unterstützen und zu begleiten."


Rainer Taufertshöfer

Medizinjournalist & Heilpraktiker

NatuGena Health Nutrition

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MEDIENSKANDAL – Die öffentliche Berichterstattung zu Chlordioxid*

MEDIENSKANDAL – Die öffentliche Berichterstattung zu Chlordioxi
Wie wird eine wässrige MMS-Lösung oder eine gebrauchsfertige Chlordioxidlösung (CDS) sinnvoll angewandt; alternativ gibt es ein gleichzusetzendes Präparat, welches als freiverkäufliches Nahrungsergänzungsmittel seit Jahren erfolgreich in der Medizin eingesetzt wird und in Apotheken frei verkäuflich ist. Dieses und vieles mehr, wurde Ihnen von den »Leitmedien« bisher verschwiegen! Noch schlimmer, es wurden falsche Ängste geschürt!
Am Beispiel der Aussagen des Universitätsdoktoren und Toxikologen, Dr. rer. medic. Guido Kaiser, habe ich mich nochmals dem Thema der öffentlichen Berichterstattung zu MMS, einer wässrigen Chlordioxidlösung (als CDS bekannt) und einem gleichwertigen freiverkäuflichen Apothekenartikel angenommen. Die beiden letztgenannten sind bisher in der öffentlichen Berichterstattung verschwiegen worden.

Dr. Guido Kaiser kam bereits bei ARD, HR, MDR, ORF und WDR zu Wort und ist Angestellter der Universitätsmedizin Göttingen, Georg-August-Universität Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Er wurde von der ARD Kontraste Redaktion, als Toxikologe zu MMS und einer gebrauchsfertigen wässrigen Chlordioxidlösung (CDS) befragt. Dieses unvollständig ausgestrahlte Interview wurde am 16. April 2015 in der ARD und am 07. Juni 2015 auch im Hessischen Rundfunk ausgestrahlt. Die reißerischen TV-Überschriften beider Sender lauteten hierzu:

»Gefährliche Quacksalber – Wer stoppt das Geschäft mit dem gefährlichen ‚Wundermittel‘ MMS?«

und

»Gefährliche Quacksalber – Wie MMS-Anhänger Kinder verätzen«


In all meinen mündlichen und schriftlichen Abhandlungen, die auch der ARD Kontraste Redaktion vor der Ausstrahlung am 16.04.2015 vorlagen, wie zum Beispiel mein Artikel »Wissenswertes über die eigenverantwortliche Therapie mit Chlordioxid/ClO2, CDS oder auch CDL genannt, welches unter dem Synonym MMS bekannt wurde.«, wies ich darauf hin, dass die bisherige eigenverantwortliche Anwendungen durch das Aufgießen einer aktivierten MMS-Lösung, wie sie durch die Sendeanstalten dargestellt wurden, heute von visierten Fachleuten und auch von mir nicht empfohlen wird, da diese, je nach Falschdosierung, zu den bekannten Nebenwirkungen wie Durchfall, Bauchschmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen oder Haut- und Schleimhaut-Reizungen »möglicherweise« führen könnte. Ebenfalls gab ich stets bekannt, dass bisherigen Beobachtungen zufolge diese Reaktionen bei der Einnahme einer gebrauchsfertigen wässrigen Chlordioxidlösung – welche der eigentliche Wirkstoff des Synonympräparates MMS in Reinform darstellt, jedoch nahezu pH neutral und frei von Natriumchlorit ist – vermieden werden könnten.

Dr. Guido Kaiser bestätigte schriftlich, dass ihm eine MMS-Lösung, nach dem von mir abgelehnten und eingangs beschriebener Zusammensetzung und eine gebrauchsfertige Chlordioxid-Lösung (CDS) zur Beurteilung vorgelegt wurde. Er äußerte die Feststellung, dass aus Sicht der Toxikologie, die ihm vorgelegte gebrauchsfertige CDS/Chlordioxidlösung medizinisch betrachtet nicht beurteilt werden könne, dies sei der Bereich der jeweiligen Fachdisziplin. Eine toxikologische Untersuchung der von KONTRASTE (rbb-Sendeformat) vorgelegten gebrauchsfertigen CDS/Chlordioxid-Lösung unterließ er aus vorgeschobenen Gründen.

Dr. Guido Kaiser, der durch bundesweite Ausstrahlungen Berühmtheit erlangte

Dr. Guido Kaiser, der durch bundesweite Ausstrahlungen Berühmtheit erlangte, wurde als Fachmann für Schleimhäute vorgestellt. Doch im Rahmen seiner Tätigkeit als Toxikologe im Giftinformationszentrum-Nord ist ihm kein Fall bekannt geworden, der im Zusammenhang mit einer gebrauchsfertigen wässrigen Chlordioxidlösung (CDS) steht. So sein Statement! Bei meinen schriftlichen Anfragen der im Verzeichnis der Giftinformationszentren der Bundesrepublik Deutschland (gemeldet nach § 16e ChemG; Stand: Januar 2015) gelisteten Instituten, kam heraus, dass bundesweit kein einziger Fall einer Vergiftung mit CDS gemeldet wurde!

Mir ist ebenfalls kein Fall einer negativen Wirkung bei der Einnahme einer wässrigen Chlordioxidlösung bekannt, das deutliche Gegenteil ist sogar der Fall. Der rbb lies diese Informationen lieber unter den Tisch fallen. Denn CDS ist vielversprechend und passt nicht in eine reißerische Berichterstattung. Also wurde nur seine Einschätzung zu der im TV gezeigten MMS-Lösung ausgestrahlt, doch die der CDS nicht. Hierzu gleich mehr – Vorab, die Chlordioxid-Lösung (CDS) wird weltweit in der Medizin sehr erfolgreich eingesetzt und ist überaus umfangreich erforscht.
 
Lasse ich dies alles Revue passieren, wird bewusst weshalb die öffentliche Berichterstattung CDS nicht angreift, sondern sich ausschließlich an MMS vergeht. Obendrein wird auch noch versucht durch Begriffsverwirrungen alles Mögliche zu unternehmen, um den interessierten Bürger völlig zu verwirren.

Die Sicherheit und Nebenwirkungsfreiheit bei der Anwendung von CDS/Chlordioxid-Lösungen am Menschen, wurde bereits in einer klinischen Studie bei über 20.000 Personen in drei Phasen durchgeführt, die hierbei sogar eine Höchstdosis von 24mg Chloroxid je Liter eingenommen haben! Kein Heilberufler würde jemals in diesen Dosierungen denken!
 
WHO-Studie zur oralen Einnahme von Chlordioxid

Eine WHO-Studie zur oralen Einnahme von Chlordioxid aus dem Jahre 1982/1984 über die orale Einnahme einer wässrigen Chlordioxidlösung ergab. Dass in verschiedenen Dosierungen einer wässrigen Chlordioxidlösung über 12 Wochen keine signifikanten Nebenwirkungen gemessen werden konnten. Hierbei wurden Blutdruck, Atemfrequenz, Puls, Mundtemperatur und EKG sowie umfangreiche Blut- und Urinanalysen durchgeführt. Auch die amerikanische Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) hatte eine Vielzahl von Studien an Mensch und Tier zu den Folgen einer oralen Einnahme von wässrigen Chlordioxidlösungen in Auftrag gegeben bzw. aus der Literatur zusammengefasst. Ergebnis: Die 100-fache Konzentration von Chlordioxid wie in unserem Trinkwasser gesetzlich erlaubt, zeigt keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Tier. Hierbei bezieht sich die 100-fache Konzentration auf einen in den USA viel höheren Grenzwert als z.B. in Deutschland. Dosis-Konzentrationen der bekannten oralen Einnahmeprotokolle von CDL/Chlordioxid liegen in der Regel deutlich unter diesen getesteten und für unbedenklich erklärten Werten.

Dennoch wurde durch den KONTRASTE Bericht vom 16.04.2015 MMS-Lösungen mit CDS-Lösungen in Verwechslung gebracht. Es handelt sich hier um grundsätzlich unterschiedliche Lösungen – eine konzentrierte MMS-Lösung (Natriumchlorit-Lösung 22.5 %ig und eine z.B. 3,5 %igen HCL-Lösung, im Verhältnis 1:1 mit Wasser aufgegossen) kann dunkle Stoffe bleichen, eine höchstkonzentrierte CDS-/Chlordioxid-Lösung (0,3%ige wässrige CDS-/Chlordioxid-Lösung) erreicht diesen Effekt jedoch niemals! Die rbb-Berichterstattung zu MMS beruft sich immer wieder auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), jedoch ist in deren Pressemitteilung Nummer 08/14 zu lesen »…diese und vergleichbare Produkte mit Natriumchlorit als arzneilich wirksamer Bestandteil in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen sind…«. Hier werden ausdrücklich Präparate mit Natriumchlorit genannt.

Für Fachkundige ist klar, dass eine Chlordioxid-Lösung (CDS) kein Natriumchlorit enthält, demzufolge ist die Aussage des BfArM eindeutig auf MMS (welches Natriumchlorit enthält) bezogen und nicht auf CDS! Über die Zulassungspflicht von CDS entscheidet das BfArM nur auf Antrag einer zuständigen Landesbehörde. Der schriftlichen Stellungnahme der Behörde, vom 13.07.2015 ist zu entnehmen, dass für CDS keinerlei Anträge vorliegen. Hierin liegt ein weiterer gravierender Fehler in der öffentlichen Berichterstattung zu MMS. Denn MMS wird stets mit CDS in Verwechslung gebracht und in einen Topf geworfen.
 
Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) und Chlordioxid


Ich war erschrocken, als ich bei meinem Anruf beim BfArM erfuhr, dass der verantwortliche Gesprächspartner, Dr…., überrascht war, dass die Substanz NaClO2/Natriumchlorit, von der Europäischen Kommission als Medikament für eine seltene Krankheit, die Amyotrophe Lateralsklerose, zugelassen wurde. Die Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) ist eine degenerative Erkrankung des motorischen Nervensystems. Sie wird auch Amyotrophische Lateralsklerose oder Myatrophe Lateralsklerose genannt, englisch auch Motor Neuron Disease, auch Lou-Gehrig-Syndrom oder nach dem Erstbeschreiber Jean-Martin Charcot Charcot-Krankheit.
Lesen Sie passend zu diesem Artikel auch:

„MMS ist GIFT!“ Wirklich? Hier die aktuellen Fakten: Medikamente, Patente und Studien zu "MMS" und Chlordioxid-Lösungen

[…] Festzuhalten ist: Nachweislich ist kein Mensch durch wässrige Chlordioxid-Lösungen (nicht mit „MMS“ zu verwechseln) jemals geschädigt worden – wohl auch ein Hintergrund, warum sich hochkarätige Mediziner brennend für Therapiemöglichkeiten mit Chlordioxid Lösungen interessieren. Die medizinische Fachwelt arbeitet zudem intensiv an der Zulassung von chlordioxidhaltigen Lösungen als Medikament. Beispielhaft möchte ich hier eine klinische Medikamenten Studie aus dem Jahr 2015 anführen, an welcher renommierte US-amerikanische Universitäten und Kliniken, mit insgesamt 135 Wissenschaftlern, intensiv arbeiteten. Die Ergebnisse lassen aufhorchen, denn sie bewiesen, dass das Stoppen eines Fortschreitens von ALS-Symptomen bei Patienten mit ausgeprägter Neuroinflammation (Entzündung von Nervengewebe) durch Chlordioxid-Lösungen erreicht werden kann. […]

Bei dieser Krankheit tritt der Tod häufig infolge von Lungenentzündung ein, deren Entstehung durch die zunehmenden Schluckstörungen und die Lähmung der Atemmuskulatur begünstigt wird. Zulassungsverfügung der Europäischen Kommission, vom 19.06.2013. Das BfArM gab in seiner Pressemitteilung 3/15 bekannt, dass sie Natriumchlorit-Produkte ausschließlich der Firma Luxusline Ltd. als Präsentationsarzneimittel einstuft. Als Präsentationsarzneimittel sind nach dem Arzneimittelgesetz Produkte einzustufen, die zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bestimmt sind. Anders als bei Funktionsarzneimitteln ist dabei nicht die pharmakologische Wirkung eines Stoffes ausschlaggebend, sondern die Frage, wie ein Produkt ausgelobt wird und wie es daraufhin vom Verbraucher verstanden wird.

Also hat das BfArM immer noch nicht den Schuss der EU aus 2013 gehört, als Natriumchlorit als Funktionsarzneimittel durch die EU zugelassen wurde und weit mehr als ein Präsentationsarzneimittel darstellt oder soll dieser Sachverhalt dem Bürger verheimlicht werden?

Die aktuellste BfArM Pressemitteilung 3/15 zu »MMS«, wurde von der rbb-Redaktion vorsätzlich falsch dargestellt. Im KONTRASTE Sendebeitrag vom 14.04.2015 sollte suggeriert werden, dass der Verkauf von »MMS« Natriumchlorit-Lösungen in Deutschland generell verboten sei! Auf meine Anfrage hin, bestätigten der rbb-Chefredakteur Christoph Singelnstein und die rbb-Intendantin Dagmar Reim gemeinschaftlich, dass sich der Sendebeitrag mit dem »generellen MMS-Verbotshinweis« auf genau diese Pressemitteilung bezog.

Tatsächlich wurde jedoch durch das BfArM ausschließlich ein einzelnes Natriumchlorit-Produkt der Firma Luxusline Ltd. als Präsentationsarzneimittel einstuft, da dieses Unternehmen im Zusammenhang mit dem Verkauf ihrer »MMS-Produkte« auch Dosierungsangaben und Krankheitsbilder angaben, die mit ihren Präparaten möglicherweise heilbar gewesen seien. Diese Tatsache bestätigte Herr Philipp Scheb vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, am 13.07.2015 telefonisch.

»MMS-Produkte«, also Natriumchlorit-Produkte, sind nicht verboten!

Eine wahrheitsgemäße Berichterstattung hätte unterstrichen, dass »MMS-Produkte«, also Natriumchlorit-Produkte, für die Wasserdesinfektion generell frei verkäufliche Substanzen darstellen und nur der Verkauf einer einzigen »MMS (Natriumchlorit-Lösung)« der Firma Luxusline Ltd., aufgrund von unzulässigen Verkaufsangaben untersagt wurde. Mögliche Nebenwirkungen werden in der Pressemitteilung nur vermutet!

Lassen Sie sich das nochmals auf der Zunge zergehen: Es war den Amtsträgern möglich, auf der Basis des AMG, das Verkaufsverbot für ein einzelnes Produkt der Firma Luxusline Ltd., auszusprechen, da nur ein Verdacht bestand, dass es bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben könnte. Nach meinen Recherchen kam ich zur Auffassung, dass die derzeitigen negativen Beurteilungen der Bundesinstitute und Medien zu MMS auf der Basis von Mutmaßungen basierend ausgesprochen werden – die Informationssammlungen der bundesweit 37 MMS-Fallbeispiele der bundesdeutschen Giftnotrufzentralen ausschließlich telefonischer Natur sind – und klinisch nicht verifiziert wurden. Die Giftnotrufzentralen haben demzufolge in keinem Fall einen klinischen Nachweis einer durch MMS erfolgten negativen Reaktion erbracht. Doch sterben jährlich mindestens nachweislich 25.000 Menschen durch Pharma-Medikamente und es gibt mindestens bis zu 300.000 Fälle von schweren Nebenwirkungen im Jahr alleine nur in Deutschland! Der §5 des AMG betrifft bedenkliche Arzneimittel, also solche Arzneimittel, die auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht vertretbare schädliche Wirkungen haben.

Stellen Sie sich an dieser Stelle auch die berechtigte Frage, weshalb die zum Teil sogar frei verkäuflichen Medikamente, welche verantwortlich sind für jährlich 25.000 tote Patienten und 300.000 Fälle von schweren Nebenwirkungen, nicht verboten werden?!

Nach diesem kleinen Exkurs eine Grätsche zu den wesentlichen Unterschieden von MMS und CDS. Während MMS im sauren pH Bereich liegt, pH 2,5-3, ist CDS fast pH neutral und liegt bei pH 5,5 -7, ist somit verträglicher. Bei MMS, in hohen Dosen, können die bereits erwähnten und unerwünschten Reaktionen entstehen – CDS verursacht dies offensichtlich nicht. Daher kann CDS in sehr viel höheren und eigenverantwortlichen Dosierungen sehr gut vertragen werden.
Selbstversuch über fünf Monate

Ich habe bei meinem Selbstversuch über fünf Monate täglich 50-80ml CDS (3000ppm) auf 1000ml Wasser, über den Tag verteilt getrunken, SEHR-SEHR gut vertragen! Zum Vergleich: Ein Milliliter CDS entspricht in etwa einem Chlordioxidgehalt von 3 Tropfen aktiviertem MMS. Demzufolge entsprächen 80ml CDS einem Chlordioxidgehalt von 240 Tropfen aktiviertem MMS. Selbst 10ml steriles CDS in 500ml Infusionslösung habe ich mir offensichtlich mehrfach Nebenwirkungsfrei infundiert – ich bin immer noch am Leben und erfreue mich bester Gesundheit und heilte mich hierdurch von einer akut lebensbedrohlichen Infektion. Dies habe ich überdies ärztlich begleiten lassen. Gleiches und Ähnliches sah ich persönlich bei zahlreichen anderen Menschen geschehen, nämlich ausschließlich Heilungen. Doch muss ich auch an dieser Stelle aus gesetzlichen Gründen darauf hinweisen, dass dies NICHT zur Nachahmung empfohlen wird, kein Heilversprechen darstellt und CDS oder MMS in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen wurde und nicht als solches empfohlen oder eingenommen werden darf – auch wenn ich es gerne anders täte.

Speziell in der Kontraste Sendung vom 16. April 2015, wurde die Aussage des Herrn Dr. Guido Kaiser zu einer MMS-Einlaufmischung gezeigt und dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit Schäden anrichten würde – wohlbemerkt wahrscheinlich, so sein Wortlaut!

Spezialklinik Neukirchen – MMS-Einlauflösung


Mir gegenüber bestätigte Dr. Guido Kaiser sogar, dass ihm der Therapieplan mit der gezeigten »Spezialklinik Neukirchen MMS-Einlauflösung« nicht einmal vorlag, sondern eine Rezeptur von »Susis MMS-Rezepten« von 15 Tropfen aktiviertem MMS auf 300 ml Wasser beurteilt wurde – wer auch immer »Susi« sein könnte, entzieht sich meiner Kenntnis. Dieser Sachverhalt geht aus dem Zusammenschnitt der rbb-Redaktion nicht hervor, doch sollte in diesem Zusammenhang eine Verbindung mit der Spezialklinik Neukirchen suggeriert werden. Bleibt auch hier der Zweifel bestehen, ob es sich tatsächlich um eine Mischung nach Angaben der medizinischen Abteilung der Spezialklinik Neukirchen handelte. Wie dem auch sei, liegen mir schriftliche Beweise vor (offensichtlich auch der KONTRASTE Redaktion, da diese im Bericht Erwähnung fanden), aus denen hervorgeht, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen keinen Behandlungsfehler in der Therapie, mit der von der rbb-Redaktion diffamierten »MMS-Einlauflösung«, sieht!

Eine kleine Gegenüberstellung kann ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen. Aus toxikologischer Sicht ist die Verwendung eines Tampons während der Menstruation tatsächlich gefährlicher als eine MMS- oder gar eine CDS-Lösung. Es kann bei der Anwendung eines solchen frei verkäuflichen Drogerieartikels »Tampon« das Toxic Shock Syndrome (TSS) auftreten. Eine toxikologische Vergiftung des Organismus, welche bereits bei Anwenderinnen tödlich verlief. Als Auslöser des TSS wurden extrem saugfähige Tampons verantwortlich gemacht (daher wird TSS auch als »Tamponkrankheit« bezeichnet), die aufgrund ihrer hohen Saugfähigkeit lange in der Vagina verbleiben. Da diese Tampons jedoch eine starke Bindung von Magnesiumionen verursachen, können im magnesiumarmen Scheidenmilieu ansässige Staphylococcus aureus-Stämme vermehrt Exotoxine bilden. Ein entsprechender Hinweis ist in den Beipackzetteln der Tampon Hersteller zu finden.

Um von diesem toxikologischen Beispiel wieder auf die Chlordioxid-/CDS Fertiglösungen zurückzukommen – leider war es mir nicht möglich in Erfahrung zu bringen, ob es sich im Interview mit dem Göttinger Toxikologen um eine der frei verkäuflichen Chlordioxid-/CDS Fertiglösungen gehandelt hat. Nach seinen Angaben seien bei einer unverdünnten Einnahme einer solchen Chlordioxid-/CDS Fertiglösung die gleichen Nebenwirkungen wie bei einer verdünnten MMS-Lösung zu erwarten. Zu erwarten wohl bemerkt, doch keiner würde eine solche Chlordioxid-/CDS Fertiglösung unverdünnt zu sich nehmen wollen. Entgegen seiner Einschätzung belegen Internationale Studien die Unbedenklichkeit, ja sogar die eindeutige medizinische Wirksamkeit von CDS!

Bei all meinem Entsetzen im öffentlichen Umgang mit ClO2/Chlordioxid, empfand ich erfreulich, dass dem »rbb-Fachmann« Dr. Guido Kaiser wenigstens bekannt ist, dass Chlordioxid in Wasser gelöst gesundheitsfördernde Eigenschaften bei der Trinkwasseraufbereitung, auch in Entwicklungsländern, besitzt. Selbst dieses kleine Beispiel einer positiven Anwendungsmöglichkeit von MMS, CDS und Chlordioxid sind die Medien wie es scheint nicht bereit zu erwähnen.

Selbst wenn die Sichtweise des Universitätstoxikologen Dr. Guido Kaiser zu MMS tatsächlich negativ geprägt sein sollte, so würden ihm die Grundlagen seines Philosophie Studiums ermöglichen (durch die Einnahme verschiedener Perspektiven), seine Meinung durch den Inhalt dieses Artikels und nachfolgende Sensationsmeldung zu überdenken oder ihn gar befähigen, öffentlich für eine wirkliche Aufklärung einzutreten – wenn nicht die Weisungen des zuständigen Bundesamtes (BfR & BfArM) nicht zu befolgen wären. In der schriftlichen Stellungnahme der toxikologischen Universität Göttingen heißt es »Auch wenn eine niedrig konzentrierte Lösung von Natriumchlorit und Säure keine toxische Wirkung hervorruft, müssen wir der entsprechenden Stellungnahme unserer zuständigen Bundesoberbehörde folgend unseren Anrufern von der Einnahme zur Behandlung von Gesundheitsstörungen abraten«. Im Einzelfall kann allerdings auch das Trinken einer Lösung mit niedriger Konzentration Unwohlsein hervorrufen (Anm. d. Verf. – wie auch bei Tomatensaft), sofern der chlorähnliche Geschmack (Anm. d. Verf. – oder der Tomate) als unangenehm empfunden wird, so die Universitätstoxikologie weiter in ihrer Stellungnahme.

MMS und Exotoxine


Am 19. Juni 2015 verkündete der Tierarzt Dirk Schrader des Tierärztliches Institutes der tierärztlichen Gemeinschaft für ambulante und klinische Therapien in Hamburg, dass eine mit Wasser aufgegossene MMS-Lösung – in der herkömmlichen Einnahmevariation – mit nur 3-mal – 3 Tropfen eines aktivierten Natriumchlorit (im stöchiometrischen Verhältnis von 1:1, einer 22.5 %igen Lösung Natriumchlorit und einer 3,5 %igen HCL-Lösung, aufgegossen mit Leitungswasser), täglich oral eingenommen, einen an Wundstarrkrampf erkrankten Hund im Endstadium, mit schweren Krämpfen, nach nur 10 Tagen vollständig heilte. Die Verwaltungsbehörden hatten ihm unter Androhung einer Geldstrafe von 10.0000 Euro verboten, MMS weiterhin in seiner Praxis einzusetzen. Aktuell hatte das Verwaltungsgericht diese »Nummer« als »Unsinnig und überzogen« gekippt. Der Tiermediziner kündigte an, dass er eine Klage zur Durchsetzung der Chlordioxid-Therapie in Notfällen anstreben wird. Er sieht Notfälle auch dort, wo schulmedizinische Substanzen nicht so gut wirken wie das Chlordioxid. Aus dieser Sensationsmeldung lässt sich sagenhaftes herleiten, dass MMS nicht nur gegen pathogene Keime seine überragende Wirkung zeigt, sondern auch gegen Toxine unvorstellbare Wirkung entfaltet. Der Tetanus ist eine lebensbedrohliche Wundinfektion, die durch den Erreger Clostridium tetani hervorgerufen wird. Clostridium tetani tritt bei einer Wundinfektion in die Wunde ein und bildet anaerob zwei Exotoxine. Das erste ist das Tetanolysin, welches eine hämolytische und kardiotoxische Wirkung besitzt und das zweite ist Tetanospasmin. Dieses Toxin erreicht hämatogen oder retrograd über die peripheren Nerven die motorischen Vorderhornzellen des Rückenmarks. Es hemmt dort die Freisetzung von GABA und Glycin und verursacht so eine spastische Lähmung mit tonischen und klonischen Krämpfen, die zu Herz-/Kreislaufversagen oder Herzstillstand führen kann.

Jährlich sterben mindestens 25.000 Menschen

Mit Verärgerung stelle ich fest, dass durch die derzeitige Berichterstattung zu MMS und Chlordioxid explizit vermieden wird, MMS-Lösungen und gebrauchsfertige CDS/Chlordioxidlösungen differenziert darzustellen, obwohl beide Varianten den Redaktionen nachweislich bekannt sind und diese in der Bevölkerung auch beide so eingenommen werden. Die eine Lösung mit scheinbar »wahrscheinlichen« Nebenwirkungen, die andere offensichtlich ohne! Meine Recherche ergab, dass keine der acht bundesdeutschen Giftnotrufzentralen, nicht einmal dem BfR oder BfArM, auch nur ein Fall einer Vergiftungserscheinung durch CDS bekannt ist!

Noch dramatischer empfinde ich die Tatsache, dass das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) bei seiner Risikobewertung zu MMS, sich auf NUR FÜNF Fallmeldungen stützt. Folgende schriftliche Stellungnahme erhielt ich hierzu am 31. Juli 2015: »Im Rahmen der ärztlichen Mitteilungen zu Vergiftungen (auf der Basis des ChemG §16e Abs.2) haben wir bislang 5 Fallmeldungen zu MMS erhalten«. Diese Mitteilung im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG) erfolgt in anonymisierter Form. Daher bleiben der tatsächliche Schweregrad und mögliche Falscheinnahmen der nur fünf Fallbeispiele im Unklaren und sind klinisch nicht weiter verifizierbar. Daher bleibt der berechtigte Zweifel bestehen, ob es sich in diesen fünf Fällen tatsächlich um MMS gehandelt haben könnte. Von Lebensgefahr oder gar bleibenden Schäden kann in keinem der fünf Fälle die Rede sein, da eine solche Einschätzung in die Pressemitteilung des BfR mit Sicherheit eingeflossen wäre. Nochmals: Jährlich sterben mindestens 25.000 Menschen durch »zugelassene« Pharma-Medikamente und mindestens 300.000 Menschen erleiden durch selbige schwere Nebenwirkungen, alleine nur in Deutschland und dies bei bestimmungsgemäßen Gebrauch!

Das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) verbietet sogar solche Arzneimittel. Im § 5 »Verbot bedenklicher Arzneimittel« heißt es:
  • Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden.
  • Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.

Ist der Tod von 25.000 Menschen und sind 300.000 schwere Nebenwirkungsfälle nicht Grund genug diese Pharma-Medikamente zu verbieten? Offensichtlich NICHT! Doch genügen fünf bundesweit klinisch nicht verifizierbare »MMS-Fälle«, um gegen MMS bundesweit mit allen Mitteln vorzugehen, mit dem Ziel dieses verbieten zu wollen und Menschen zu verängstigen. Interessant wäre zudem zu erfahren, wie viele Menschen durch Pharma-Medikamente induzierte Symptome erleiden wie sie MMS zugeschrieben werden – möglicherweise mehrere Millionen jährlich?
 
Provozierte Unfälle

Durch die mediale Desinformation und derer Begriffsverwirrungen werden überdies Unfälle provoziert. Von MMS-/Chlordioxid-Gegnern wird auch heute noch sehr gerne, die sehr gefährliche Substanz Chlor (Cl) bewusst mit Chlordioxid (ClO2) in Verwechslung gebracht. So auch bei der HR Ausstrahlung durch die Aussage des Universitätstoxikologen Dr. Dr. rer. medic. Guido Kaiser geschehen, indem er das Trinken einer wässrigen MMS-Mischung mit der oralen Einnahme eines desinfizierenden Reinigungsmittels aus dem Sanitärbereich verglich. Im Falle eines Einnahmeunfalles durch Chlor, eines Desinfektionsmittels aus dem Sanitärbereich oder irgendeines Reinigungsmittels zur Linderung oder Heilung von Krankheiten, durch eine Verwechslung mit einer MMS- oder CDS/Chlordioxid-Lösung, wäre der Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung gegen die Verbreiter solcher Begriffsverwechslungen zu prüfen.

Obwohl ich mich der ARD KONTRASTE Redaktion mit meinen Informationen und Erfahrungen schriftlich zur Verfügung stellte um einen Informationsfluss zu erzeugen, brachte diese mich lieber eigenmächtig mit der MMS-Therapie in der von mir abgelehnten Einnahmeform in Verbindung und unterstellte mir öffentlich und nochmals schriftlich rechtswidrige Handlungen – bei aller Mühe ist dies für mich nicht nachvollziehbar und äußerst unseriös.

All dies hätte KONTRASTE leicht in Erfahrung bringen können, da ich mich, wie bereits erwähnt, zu einem Interview anbot, doch zog es die Redaktion vor, mich ohne meine Einwilligung mit versteckter Kamera während meiner Praxistätigkeit zu filmen, um eine rechtswidrige Gefährdung meiner Patienten zu unterstellen. Stattdessen werden »Fachleute« wie Dr. rer. medic. Guido Kaiser aufgesucht, um diese offensichtlich unvollständig wiederzugeben und sich die Schädlichkeit von MMS und einer fadenscheinig suggerierten Verbindung zu CDS – ganz im Sinne der Pharmalobby – bescheinigen zu lassen, wobei sich der Fachbereich des Toxikologen Dr. rer. medic. Guido Kaiser doch auf Brandrauchintoxikationen bezieht und nicht auf Darmschleimhäute. Woher er das Wissen einer wahrscheinlichen Schädigung der Darmschleimhaut hat, oder die Gefahren bei der oralen Einnahme einer wässrigen MMS-Lösung sieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Der oben erwähnte Tierarzt Dirk Schrader konnte noch keine Schäden oder negativen Nebenwirkungen bei der Einnahme einer wässrigen MMS-Lösung beobachteten. Dies ist bei der richtigen Dosierung aus Sicht des Toxikologen Dr. rer. medic. Guido Kaiser auch nicht zu erwarten, so seiner schriftlichen Stellungnahme zu entnehmen. All die in meinen Artikeln aufgeführten Informationen waren für die rbb-Redaktion, trotz hochgehaltener »umfangreicher Recherche«, allen Ernstes nicht recherchierbar gewesen?

 
ARD Werturteile, die auf umfangreichen Recherchen, Experten- und Behördenauskünften beruhen

Auf meine schriftliche Sendebeschwerde hin teilten mir die rbb-Verantwortlichen unverfroren mit »In der Anmoderation wird die Anwendung und Empfehlung von Chlordioxid (gemeint war MMS) als „gefährliche Scharlatanerie“ und „Quacksalberei“ bezeichnet – Werturteile, die auf umfangreichen Recherchen, Experten- und Behördenauskünften beruhen. Die Autoren beschäftigen sich seit über zwei Jahren mit dem Thema MMS/Chlordioxid und haben mit zahlreichen Experten auf den Gebieten Toxikologie, Chemie und Parasitologie Gespräche geführt«. Diese Aussage lässt den Schluss zu, dass die rbb-Redaktion trotz »umfangreichen Recherchen« MMS und CDS immer noch gleichsetzt. Trotz zweijähriger Beschäftigung mit diesen Themen ist es den Redaktionellen nicht in das Bewusstsein gerückt, dass sie grundsätzlich falsch liegen oder fehlt es diesen einfach nur an einer entsprechenden Eloquenz.

Ich bin mir sicher, dass an dieser Stelle jedem Leser bewusst wird, dass eine derart geplante tendenziöse Berichterstattung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt nicht nur unwürdig ist, sondern geradezu durch die Gesetze des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV –) untersagt ist!

Bei genauer Betrachtung dieser hier dargelegten Fakten, stellt sich jedoch die Frage, wie die übrigen Darstellungen der ARD und des Hessischen Rundfunks zu bewerten sind. Sind diese noch objektiv, vollständig und glaubhaft? Sollte der Zuschauer daraufhin auf die Idee kommen sich gegen solche Verstöße, im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages zu beschweren, wird ihm von der Intendantin kurzerhand dieses Recht genommen, sich bei den zuständigen Gremien des Rundfunkrates beschweren zu können. Selbst der Versuch eines persönlich, an die Vorsitzende des rbb-Rundfunkrat adressiertes Beschwerdeschreiben landete »postwendend« bei der zuständigen Intendantin – ein möglicher Verstoß gegen das Postgeheimnis wird noch geprüft. Erst durch mein unentwegt öffentliches Nachhaken in dieser Angelegenheit konnte ich erreichen, dass sich die rbb-Intendantin aktuell dazu bereit erklärte, meine Beschwerde dem rbb-Rundfunkrat doch vorlegen zu dürfen.

Wie schlecht recherchiert und unvollständig im TV berichtet wird, mache ich an einem weiteren Beispiel deutlich


Die Chemikalie Tetrachlorodecaoxid (Oxoferin) ist ein äußerst gut erforschter Wirkstoff, wie der medizinischen Datensammlung PopMed zu entnehmen ist. Auf diese Datenbank kann jeder medizinische Wissenschaftler zugreifen. In diesem Zusammenhang kam die Wissenschaft bereits im Jahre 1989, in einem Vergleich zwischen Oxoferin und Chlordioxid, zu dem Ergebnis, dass beide Elemente völlig identisch in ihrer Wirkung sind. Im Jahre 2011 erschien hierzu eine umfassende Dissertation zu dieser Thematik, die die Wirksamkeit des identischen Elements Oxoferin und die sagenhaft positiven Eigenschaften beider Wirkstoffe eindeutig belegt.

Mit meinen Artikeln zu MMS, bzw. CDS, möchte ich es besser machen, als die durch den Rundfunkstaatsvertrag gedeckten »SENDEANSTALTEN« – ich setze mir das Ziel, Sie objektiv und vollumfänglich zu informieren.
 
Chance im Negativen der derzeitigen Berichterstattungen


Bei der sachlichen Betrachtung sehe ich doch eine Chance im Negativen der derzeitigen Berichterstattungen; sie fokussieren den Blick auf das Positive. Diese Pole des Negativen und des Positiven führten zwangsläufig zu nachfolgender und aus meiner Sicht sehr erfreulichen Information, die wohl im Sinne der Pharmalobby und des Mainstreams am Besten in den untersten Schubladen des Vergessens verschwinden sollte.

Was würden Sie dazu sagen, wenn es ein frei verkäufliches Präparat gäbe welches ebenfalls so gut gegen pathogene Keime wirkt wie MMS oder eine wässrige Chlordioxid-Lösung, obendrein als frei verkäufliches Nahrungsergänzungsmittel angeboten wird, wissenschaftliche Abhandlungen die Wirksamkeit belegen und sogar einen Nobelpreis in diesem Gebiet erhielt?! Es wirkt auf Basis von Wasserstoff-Ionen. Zusammen mit freien Sauerstoff-Radikalen und Hyperchlorid-Ionen wird hierdurch eine sehr starke Desinfektionsfähigkeit erreicht. Da es sich um eine metastabile Lösung handelt, wirken deren Oxidantien wie Sauerstoff, Chlordioxid, Ozon, Wasserstoffperoxid und Hyperchlorid in einer ständig wechselnden Stärke, damit werden keinerlei Resistenzen der Mikroorganismen aufgebaut.

Bei dem besagten Nahrungsergänzungsmittel sind keine Nebenwirkungen bekannt. Die Substanz ist nicht giftig, besondere Vorsichtsmaßnahmen müssen nicht getroffen werden, selbst bei einer unverdünnten oralen Einnahme nicht und wird auf Wasserbasis in Apotheken verkauft. Mir wurde von einer medizinischen Krebsklinik berichtet, die auf der Basis dieses »Nahrungsergänzungsmittels« erfolgreich Krebspatienten behandelt haben soll.

Fünf spezifische Chlordioxid Patentanmeldungen, welche u.a. für die Krebstherapie und zur Vorbeugung altersbedingter Prozesse überaus geeignet erscheinen


NEU: Patent Publikation vom 01/2019
Chlordioxid haltige Injektion in therapeutischen Anwendungen in-vivo (im lebenden Organismus), Stammzellregeneration, Anti-Tumor-Wirkung und Anti-Aging-Wirkung zeigt


Die Chlordioxid-Injektion dieser vorliegenden Erfindung, hat eine hohe pharmakologische Wirkung (...) was die Abtragung von Tumoren und die Förderung der in-situ Geweberegeneration ermöglicht. In der Patentschrift steht weiter zu lesen, dass eine Chlordioxid-Injektion eine Immunantwort durch die Entfernung von Zieltumoren stimuliert, wodurch das Immunsystem distale Tumore oder metastatische Tumore hemmt oder eliminiert.
Siehe: INJECTION CONTAINING CHLORINE DIOXIDE AND METHOD FOR MAKING SAME, United States Patent Application, Publication: Jan . 17, 2019 - Pub . No . : US 2019 / 0015445 A1  https://patents.google.com/patent/US20190015445A1/en?oq=US+2019%2f0015445+A1


Chlordioxid heilt geschädigtes Gewebe bei Krebs -Patent der Stammzellenforschung - moderne Behandlungs-Technologien mit Chlordioxid bei Krebs. Die Regeneration von entzündlichen und verletzten Geweben bei Krebserkrankungen.


Die Regenerative Medizin durch Chlordioxid erregt derzeit Aufmerksamkeit als eine neue Behandlungsmöglichkeit bei vielen Krankheiten und auch Unfällen. Diese modernen Behandlungs-Technologie mit Chlordioxid hat das Ziel, die Funktion von Geweben und Organen wiederherzustellen, bei denen Funktionsstörungen durch Schädigungen und/oder Entzündungen vorliegen.

Siehe auch: VERFAHREN ZUR INITIIERUNG VON STAMMZELLEN VON SÄUGETIEREN UND VERWENDUNG VON CHLORDIOXID ZUR HERSTELLUNG EINES ARZNEIMITTELS ZUR INITIIERUNG VON STAMMZELLEN VON SÄUGETIEREN - Europäisches Patentamt, Date of publication: 07.10.2015 Bulletin 2015/41, Application number: 13858112.9 https://patents.google.com/patent/WO2014082514A1/en 


Chlordioxid zur Eliminierung von Tumoren (Krebs) und Metastasierungen.


Das vorliegende Chlordioxid Patent bezieht sich u.a. auf die Verwendung von Chlordioxid zur Behandlung folgender Erkrankungen:
Hirnmetastasen, Meningiom, Schädeltumore, Gehirn, Hypophysenadenom, akustisches Neurinom, Gliom, Hirntumore;  Kieferhöhlenkrebs, Kehlkopfkrebs, Nasopharynxkrebs, Zungenkrebs, Schilddrüsenkrebs, Zahnfleischkrebs, Lippenkrebs; Thymom, Lungenkarzinom, Adenokarzinom, Sarkom, Brustmetastasen, Lungenmetastasen, Brustfibroide, Brustkrebs; Bauchspeicheldrüsenkrebs, Magenkrebs, Gallenblasenkrebs, Darmkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Speiseröhrenkrebs, Darmkrebs, Leberkrebs; Nierenbeckenkrebs, Peniskrebs, Urothelkrebs, Prostatakrebs, Harnröhrenkrebs, Hodenkrebs, Blasenkrebs, Wilmtumor, Nierenkrebs; Eierstockkrebs, Eileiterkrebs, Vulva, Vaginalkrebs, Gebärmutterkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Choriokarzinom, Beckenkarzinom; Hautkrebs, Liposarkom, bösartiges Teratom, Fibrom, Neurofibrom, Melanom, Cholangiokarzinom, Plattenepithelkarzinom, Basaliom; Chordom, Knochensarkom, Knorpelsarkom, Osteosarkom, Synovialsarkom, Riesenzelltumor, Fibrosarkom des Knochens; akute Leukämie, bösartiges Lymphom, chronische Leukämie; Hämangiome, Inselzellkarzinoide, Blastome, Schleimhauttumore, metastasierter Halskrebs, Kardien; Gedächtnisverlust, Schlaflosigkeit, Alzheimer-Krankheit, Parkinson-Krankheit, Osteoporose, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Krankheit.

https://patents.google.com/patent/WO2016074203A1/en


Chlordioxid schädigt keine Blutzellen, sondern reinigt das Blut von pathogenen Keimen.


Wässrige Chlordioxid Lösungen (Anm. CDS/CDL oder CDI) zeigen eine signifikante Reduzierung oder Beseitigung der bakteriellen, viralen, sporen- oder mykotischen Kontamination von Blutfraktionen und Blutbestandteilen. Sie sind nicht toxisch für Blutzellen oder Blutproteine.

https://patents.google.com/patent/US5019402A/en


Patent auf Chlordioxid Basis ( Patent US4507285A ) , zur Förderung der Regeneration des Knochenmarks.


Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Förderung der Regeneration von beschädigtem Knochenmark. Dieses Ziel wird durch die Verwendung einer Zusammensetzung erreicht, die aus einer stabilisierten Form von aktiviertem Sauerstoff besteht, der in einer Chlorit-Ionen-Matrix in wässrigen Lösung eingeschlossen ist, die für die intravenöse oder intraperitoneale Verabreichung geeignet ist.
https://patents.google.com/patent/US4851222A /en?oq=US+4851222

Erschreckend ist, dass die Hersteller dieser speziellen Nahrungsergänzungsmittel befürchten, durch die medialen MMS-Hetzkampagnen, ebenfalls in den Fokus des »Mainstreams« zu geraten und distanzieren sich daher von einer Benennung Ihrer Präparate an dieser Stelle. Verständlich, da hierdurch bereits Behörden gegen diese Unternehmen tätig wurden. Diese Präparate sind in der Naturheilkunde in ein synergetisches Therapiekonzept eigebunden, basierend auf einer jahrzehntelangen und erfolgreichen medizinischen Anwendung. In der Schulmedizin muss ein solches Therapiekonzept noch gefunden werden.

Wenn die Einnahme von MMS nach Auffassung der gleichgeschalteten Medienanstalten »doch so gefährlich« ist, dann doch nur, weil aus Unwissenheit Fehler in der Anwendung gemacht werden. Daher sollten dem Zuschauer eine sinnvolle Dosierung und das stöchiometrische Verhältnis zwischen einer 22.5 %igen Lösung Natriumchlorit und einer 3,5 %ige HCL –Lösung, näher gebracht werden – besser noch, die einfache Selbstherstellung und optimale Dosierung einer gebrauchsfertigen Chlordioxidlösung und deren umfangreiche Anwendungsmöglichkeiten.

Da scheinbar das Ziel verfolgt wird, die Bevölkerung von der eigenverantwortlichen Einnahme von MMS und CDS abzubringen, eignet sich die in diesem Artikel benannte Alternative des »Wassers aus der Apotheke«, dessen Wirkmechanismus dem des MMS und CDS gleichzusetzen ist. Dies alles sollte meiner Ansicht nach zwingend vorgestellt werden – eine ordentliche Recherche der »Anstalten« natürlich vorausgesetzt. Leider bin ich der Auffassung, dass es den Sendern gar nicht um eine umfassende Aufklärung geht, obwohl diese durch den hier mehrfach genannten Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet sind.

Global betrachtet präsentiert sich das Heer von »Politikern, Fachleuten und Medien« als die Fähnchen im Wind ihrer Geldgeber, welche die Nerven verlieren, wenn die Bürger beginnen Fragen zu stellen – die mit ihrer ausgeprägten Konformität zu zittern beginnen, wenn die Kofferträger den Raum verlassen. Ich möchte von solchen Leuten nicht regiert, informiert oder behandelt werden – danke, NEIN!

Es gibt aber noch Hoffnung in unserer Zeit, denn immer mehr Heilberufler, die sich in ihren medizinischen Fachbereichen als »Praktiker« betätigen und durch genaue Beobachtungen und Offenheit ihre Fähigkeiten und Erkenntnisse vertiefen, werden, meiner Überzeugung nach, zukünftig diejenigen sein, die sich vehement hinter Gerätschaften und industriell geprägtem Wissen zu verstecken versuchen, mehr und mehr verdrängen – positiv steht die Menschheit ebenfalls der Entwicklung im Bereich der alternativen Medien gegenüber.

Mitten in der heutigen globalen Revolution, auf allen Ebenen unserer Gesellschaft, gilt es – heute mehr denn je – nicht länger der konditionierten Angst des materiellen Verlustes den Vorrang zu gewähren. Persönliche Eigenverantwortlichkeit ist das heutige Schlagwort. Abzurücken von offensichtlich falschen Strukturen, im Sinne der Verblendung auf allen Gebieten des heutigen Seins, diese zu durchschauen, schenkt Ihnen Ihre geraubte Mündigkeit.

Nach wissenschaftlichen Studien, hörten Sie bis zu Ihrem 18. Lebensjahr mindestens 130.000-mal, dass Sie es nicht dürfen, nicht können, nicht verstehen. Diese Konditionierung führte dazu, dass Sie sich im Unterbewusstsein weniger zutrauen als Sie in der Lage sind zu erreichen – jedes Vertrauen wurde Ihnen genommen. Tief verwurzelte Ängste wurden hierdurch geschürt und machen Sie krank. Doch Sie kamen auf diese Welt mit allen Rechten eines Lebewesens, mit einem natürlichen Instinkt für das Richtige. Den Menschen wieder an seine Urinstinkte zu erinnern, um von Richtig und Falsch unterscheiden zu lernen, ist die Aufgabe eines jeden ernstzunehmenden Therapeuten.

Mein Ratschlag für Sie: Hören Sie heute auf alles systemkonform zu konnotieren – fangen Sie an zu hinterfragen! Der Schlüssel liegt heute in der persönlichen Eigenverantwortlichkeit des Individuums in allen Lebensbereichen – Unterstützung findet diese auf nachfolgende Weise.

»Ich bin kein Befürworter des positiven Denkens, ich bin ein Befürworter des positiven Handelns, welches das positive Denken voraussetzt«

Denken Sie noch oder handeln Sie bereits?

Dieser Artikel wurde auch auf  www.forschungsseminare.de veröffentlicht.

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